Verlust der Bodenrechte 2017?
Holger Ditzel im Gespräch mit Jo Conrad über die Privatisierung hoheitlicher Bereiche und das Bodenrecht.
Verlust der Bodenrechte aufgrund einer longa consuetudo (Übung).
Die Bundesrepublik Deutschland veranstaltet seit 2007 eine völkerrechtliche Übung, nämlich die Umwandlung der Gebietskörperschaften in Firmen und setzt damit konsequent Artikel 23 GG n. F. um. Nach 10 Jahren wird eine gewohnheitsrechtliche Übung zu positivem Recht und das ist bekanntlich 2017, wenn man davon ausgeht, dass die ersten Privatisierungen wie in Frankfurt am Main mit der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz nach Doppik* am 01.01.2007 vollzogen wurden.
*Die Doppik ist ein Kunstwort, das allgemein ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungssystem beschreibt. Die Doppik bezeichnet hierbei per Definition sowohl die doppelte Buchführung im kaufmännischen Bereich als auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Das Resultat ist die Auflösung Deutschlands, was Frau Claudia Roth von der Partei Bündnis 90 die Grünen bereits öffentlich bestätigte, indem sie bekannt gab, dass nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft wird. Wenn man nun 1 + 1 zusammenzählt, dann ist es logisch, dass spätestens 2018 die Gebietskörperschaften endgültig zu Firmen im positiven Recht geworden sind und ohne Staatsgebiet auch ein Staatsvolk obsolet wird. Mit der so geplanten Umsetzung der Privatisierung aller Gebietskörperschaften wird die Aussage von Frau Claudia Roth brisant, denn die Staatsgewalt wurde bereits 1950 durch die Streichung des § 15 GVG (a. F. Alle Gerichte sind Staatsgerichte) beseitigt und ohne Staatsgebiet wird deshalb auch eine Staatsangehörigkeit obsolet. Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale Staatsgebiet Staatsvolk und eine Staatsgewalt erfordern. Wenn also alle konstituierende Merkmale eines Staates aufgelöst sind, dann ist demzufolge auch der Staat aufgelöst. Durch die Umsetzung des Artikel 23 GG n. F. würde zudem das Grundgesetz durch einen vergleichbaren Grundrechtsschutz ersetzt werden.
Es ist nun fünf vor zwölf, deshalb sind jetzt die behördlich festgestellten Deutschen aufgerufen nach Artikel 20 Abs. (4) GG zu handeln.
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