Newsletter und Datenschutz

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Trotz der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Versand von Newsletter-E-Mails weiterhin zulässig, ohne dass die Empfänger dem Versand ausdrücklich zustimmen müssen, sofern die Bestimmungen aus §7 Abs. 3 UWG erfüllt werden. Von bereits bestehenden Newsletter-Abonnenten ist keine weitere Einwilligung zur Datenerhebung erforderlich.

 

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