Justizskandal Kindesentzug – Berichterstatter auf der Anklagebank


Sendung vom 20.7.2017 im Kulturstudio mit Angela Masch und Jo Conrad über den Prozeß wegen Entziehung Minderjähriger, Vorverurteilung und die Frage; wo ist Dave Möbius?

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Wo ist Dave Möbius?

Jo Conrad hat auf Bewusst.tv mehrfach kritisch über deutsche Jugendämter und die Entziehung von Kindern von deren Eltern berichtet. Offenbar soll nun ein Fall gegen ihn konstruiert werden, um ihn für seine kritischen Beiträge zu bestrafen. Man stellt ihn ohne den geringsten Tatbeweis wegen „Entziehung Minderjähriger“ vor Gericht.
Tatsächlich floh Dave Möbius am 11.6.2015 aus einem privat geführten Heim. Als im Internet bekannte Person wurde Jo Conrad über den Fall informiert, und als der Junge bei Frau Angela Masch, die sich ebenso im Internet für Jugendamtsopfer stark macht, Unterschlupf fand, erkundigte sich Conrad per Skype nach dem Wohl des Jungen, der bei ihr immer wieder betonte, nicht wieder ins Heim und keine Polizei zu wollen. Dennoch wurde der Junge mit 5 Polizisten und nachgereichtem Durchsuchungsbefehl von Angela Masch abgeführt.
Seit 2 Jahren weiß nicht einmal der leibliche Vater, wo sein Sohn ist, ob es ihm, gut geht oder ob er überhaupt noch lebt.
Dave Möbius berichtete auch vor der Videokamera über üble Zustände im Heim, darüber, daß er Angst hatte, in die Psychiatrie zu kommen, da ihm das offenbar angedroht wurde, und über sexuelle Übergriffe bei seiner Schwester im Heim. Anstatt diese Vorgänge zu untersuchen und das Kind vor weiteren Mißbräuchen zu schützen, klagt die Staatsanwaltschaft Aurich ohne den geringsten Beweis Jo Conrad der “Entziehung Minderjähriger” – gemeinschaftlich mit Angela Masch – vor.
Daß hier schon schwere Straftaten vorliegen wie Strafvereitelung im Amt, unterlassene Hilfeleistung, Verfolgung Unschuldiger und öffentliche Verleumdung, ist offenkundig.
Obwohl es außer der Kommunikation zwischen Conrad und Masch, die auf einem beschlagnahmten Computer von Frau Masch zu finden war, keinerlei hinreichenden Tatverdacht gibt, beschloss Richter am Amtsgericht Wittmund Mönkediek die Eröffnungt der Hauptverhandlung auf 10.8. und 15.8.
Auffallend in dem Beschluß ist, daß für Conrad angegeben wird: Staatsangehörigkeit: nicht bekannt. Dies kann keine Fahrlässigkeit des Richters sein, zumal bei Masch “Deutsch” steht und in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auch für Conrad „Staatsangehörigkeit: deutsch“.
Offenbar will Richter Dirk Mönkediek in diesem Fall, der auf sehr, sehr schwachen Füßen steht, Conrad nicht mal die Bürgerrechte eines Staats- oder Unionsangehörigen zugestehen.
Zudem schreibt er, daß eine Zeugenvernehmung des Jungen Dave Möbius selber nicht möglich sein, obwohl es dafür keinen Grund gibt. Offenbar sollen Masch und Conrad Entlastungszeugen vorenthalten werden.
Noch mal: Der Junge ist eigenmächtig aus dem Heim geflohen und hat immer wieder auf die schlechten Zustände im Heim hingewiesen und immer wieder betont, nicht zu seiner Mutter, nicht zur Polizei oder zum Jugendamt gebracht zu werden. Es liegt also keine Entziehung des Jungen vor, sondern dessen ausdrückliche Entscheidungen.
Anstatt daß das Gericht sich um das Wohlergehen des Jungen kümmert, verfolgt es Menschen, die das menschlich Richtige getan haben, nämlich zu helfen, oder sich nur zu erkundigen.
Im Falle Conrads ist die Herleitung so schwach, als wäre eine Nachfrage, wie ein Fußballspiel ausgegangen sei, ein Indiz dafür, daß er an der Organisation des Spiels beteiligt gewesen sei.
Denn die Staatsanwaltschaft wirft die Organisation der Verbringung des Jungen zu Angela Masch vor, ohne auch nur ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht zu haben.
Selbst das Verfahren gegen den Vater des Jungen wurde nun eingestellt, obwohl er sicherlich viel eher involviert gewesen sein könnte als Conrad, dem zudem bewußt war, daß er sich nicht einmischen durfte, da er sonst deswegen strafrechtliche Probleme bekommen könnte.
Conrad hat eine Anfechtung des Beschlusses von Richter Mönkediek geschrieben und eine Frist bis zum 6.7.17 gestellt. Diese ist inzwischen verstrichen. Offenbar will das Gericht den nur auf Vorverurteilungen basierenden Fall durchziehen.
In der Lokalpresse „Anzeiger Harlinger Land“ erschien am 10.7.2017 ein Artikel mit der Überschrift „Amtsgericht ergreift Sicherheitsmaßnahmen“, in dem es um den Prozess geht. Da die Zeitung nur vom Gericht Informationen bekommen haben kann, zeigt sich, wie hier in unsäglicher Weise schon vorverurteilt wird und zudem eine Gefährdungslage konstruiert wird. Weder Conrad noch die Angeklagte Masch sind jemals durch Gewalttaten aufgefallen oder haben dazu aufgerufen oder haben mit gewaltbereiten Menschen Interviews geführt. Der Zeitungsartikel zeigt, daß die Beiden schon verurteilt sind und das öffentlich gemacht wird, im Verbund mit verleumderischen Behauptungen.
Auf Briefe und Anfechtungen reagiert der Richter nicht.




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