Staatsangehörigkeit verstehen


Matthias Weidner im Gespräch mit Jo Conrad über den Nachweis der Staatsangehörigkeit, die rechtlichen Implikationen und den Weg zum Gelben Schein. Eine DVD mit einem ausführlichen 2 Stunden Vortrag von Matthias Weidner ist über www.Bewusst-handeln.eu erhältlich.
 
www.bewusst-handeln.eu
 

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Dieser Beitrag hat 3 Kommentar(e)


  1. Es gibt ja Matthias Weidner, der sich allerdings nicht um jeden einzeln kümmern kann, aber eine Mitgliedschaft mit Unterstützung anbietet, bei http://www.bewusst-handeln.eu. Ansonsten gibt es andere Seiten, mal googeln nach Gelber Schein, und auch Telegram-Gruppen.

  2. Hallo Jo,
    ich habe im letzten November`23 meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Nachdem die Unterlagen von meinem Vater nicht auffindbar sind, ging ich über meine Mutterlinie. Das allerdings akzeptieren die Behörden nicht, da ich vor 1973 geboren bin. Meine Frage an dich: Kannst du mir einen Anwalt oder eine andere Person, die in dieser Sache schon vor Gericht war, empfehlen? Ich suche seit Tagen im Internet, aber da findet sich leider garkein Anhaltspunkt. Und alle die ich kenne, die den Staatsangehörigkeitsausweis haben, konnten die Vaterlinie nachweisen. Langsam bin ich am Verzweifeln, will aber nicht aufgeben.

    Vielen Dank, liebe Grüße Nicole Thamm

  3. Hallo Jo, ich habe eine Frage, hoffe, sie erreicht dich auf diesem Weg. Im Mai hab ich für mich und meine 4 minderjährigen Kinder den sog. Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Ich wurde schon vorgewarnt, dass ohne Sachbescheinigungsinteresse mein Antrag abgelehnt werden würde und somit gebeten, ihn sogleich wieder zurückzunehmen, was ich nicht tat. Daraufhin wurde er verbunden mit einer Kostennote abgelehnt. Dagegen erhob ich Widerspruch. Anschließend tagte der Kreisrechtsausschuss des Landkreises und auch mein Widerspruch wurde abgelehnt. Hiergegen erhob ich Klage vor dem Verwaltungsgericht des hiesigen Bundeslandes. Am 2. November fiel der Beschluss, meine Klage zurückzuweisen. Statt einer Gebühr von 5 x 25 EUR habe ich inzwischen knapp 2.000 EUR bezahlt (Verfahrenswert lag für 5 Personen bei insgesamt 5 x 10.000 EUR = 50.000 EUR). Nun habe ich noch bis Ende des Monats Zeit, “die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht” zu beantragen. Dabei muss ich mich jedoch (bisher hab ich alles auf eigene Faust unternommen) “durch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige nach Maßgabe des § 67 VwGO vertretungsbefugte Person oder Organisation vertreten lassen.” Einen Anwalt finde ich in diesem Land nicht (der würde wohl auch seine Zulassung verlieren). Daher meine Frage an dich: du kennst viele Menschen und bist auch mit der Materie vertraut und selbst Inhaber des gelben Scheins. Kannst du mir jemanden nennen, der mich und meine Kinder in dieser Angelegenheit kompetent vertreten kann? Damit wir nicht länger als “Sachen” behandelt werden?!? Ich hoffe auf eine positive Antwort von dir. Liebe Grüße, Simone

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